Mitglied im Verein werden

Einfach den Antrag online ausfüllen und absenden!

Nach dem Eingang Ihres Antrags werden wir uns schnellstmöglich bei Ihnen melden, um Ihre Clubmitgliedschaft abzuschließen.


Hinweis: Beachten Sie, dass die mit einem (*) gekennzeichneten Felder - Pflichtfelder sind. Bitte füllen Sie diese unbedingt aus.
Aufnahmeantrag

Hiermit beantrage/n ich/wir unter Anerkennung der Vereinssatzung und der Beitragsordnung die Clubmitgliedschaft. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus der Vereinssatzung. Der Spielbetrieb im Verein wird durch die Platz- und Spielordnung geregelt.
Persönliche Angaben:

Anrede *

Weitere Personen / Mitgliedsanträge

Folgende Familienmitglieder beantragen hiermit ebenfalls die Mitgliedschaft im Verein. Gilt für den Ehepartner und im selben Haushalt lebenden Kinder bis einschließlich 18 Jahre.
Familienangehörige im Verein

Zahlungsmodalitäten

Jährliche Zahlweise (s. Beitragsordnung). Zahlung per Bankeinzug gem. dem folgenden Sepa-Lastschriftmandat am Jahresanfang bis zum Beginn der Außensaison.
SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige/Wir ermächtigen den Tennis-Club, Voltmannstraße 20, 33615 Bielefeld, vertreten durch den Vorstand, Zahlungen bei Fälligkeit von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/unser Kreditinstitut an, die vom Tennis-Club auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Es handelt sich um wiederkehrende Zahlungen.

SEPA-Lastschrift *

Kontoverbindung:


Anschrift des Kontoinhabers (nur falls abweichend von der des Antragstellers):
Anmerkung


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Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. *

Hinweis zum Austrittsrecht

Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres – jeweils der 30. September - mit der Kündigungsfrist von einem Monat erklärt werden. Jedes Mitglied hat ein außerordentliches Austrittrecht, für den Fall, dass Beitragserhöhungen oder Umlagen beschlossen werden. In diesem Fall muss der Austritt innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung erklärt werden, in der die vorgenannten Maßnahmen beschlossen wurden.